Stiftung und Organe
Die Stiftung
Rechtsform
Die Kinderhilfswerk Stiftung Global-Care ist eine rechtsfähige Stiftung des bürgerlichen Rechts mit ihrem Sitz in Fritzlar. Organe der Stiftung sind der Vorstand und das Kuratorium.
In der Präambel zur Stiftung heißt es: „Auf der Grundlage christlicher Nächstenliebe betreut die Stiftung hilfsbedürftige Menschen aller Altersstufen. Sie will dazu beitragen, die Führung eines Lebens zu ermöglichen, das der Würde des Menschen entspricht. Sie gewährt allen Menschen Hilfe, ohne Rücksicht auf religiöse oder politische Bindungen oder Zugehörigkeit zu jedweder Rasse.“
Freistellung
Die Kinderhilfswerk Stiftung Global-Care ist durch den Freistellungsbescheid des Finanzamtes Kassel vom 30.04.2024 St. Nr. 26 250 67073, als gemeinnützige und mildtätige Organisation gemäß § 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG von der Körperschaftssteuer befreit und nach § 3 Nr. 6 GewStG von der Gewerbesteuer befreit, weil sie ausschließlich und unmittelbar steuerbegünstigten Zwecken im Sinne der §§ 51 ff AO dient.
ANBI Niederlande
Seit 11. Januar 2023 hat die Kinderhilfswerk Stiftung Global-Care den Status einer gemeinnützigen Organisation (ANBI) in den Niederlanden. Spenden an die Stiftung sind steuerlich absetzbar. Die zugehörige Steuernummer/RSIN zum ANBI Status lautet: 827159407
Stiftungsvermögen
Das Vermögen der Stiftung ist dauerhaft dem in der Stiftungsverfassung formulierten Zweck gewidmet. Es setzt sich aus dem Gründungskapital und Zustiftungen zusammen. Dieses Kapital muß erhalten bleiben, lediglich Erträge des Vermögens dürfen zur Erfüllung des Zwecks verwendet werden.
Organe der Stiftung
Kuratorium
Das Kuratorium besteht aus mindestens neun und höchstens fünfzehn Personen und überwacht als unabhängiges Kontrollorgan die Beachtung des Stifterzwecks durch den Vorstand. Die Amtszeit der Kuratoriumsmitglieder beträgt drei Jahre. Wiederbestellung ist zulässig. Bei Ausscheiden von Kuratoriumsmitgliedern bestellen die verbleibenden Mitglieder die Nachfolger. Die Mitglieder des Kuratoriums sind ehrenamtlich tätig. Zu den Aufgaben des Kuratoriums zählen u.a. die Bestellung und Abberufung von Mitgliedern des Vorstandes, die Bestätigung des Jahresabschlusses und die Entlastung des Vorstandes.
Zum Kuratorium gehören:
- Dr. Rudolf Horn (Vorsitzender)
- Marcus Mir (Stellv. Vorsitzender)
- Dr. Markus Balli
- Walter Berle
- Claudia Barber
- Matthias Riedner
- Ulrike Harder
- Ulrich Polacchini
- Stefan Schröter
- Stefan Fenner
- Jannice Appel
- Matthias Rauleder
- Luka Sommerfeld
- Dr. Daniel Schmidt
- Birgit Rückert
Vorstand und Geschäftsführung
Der Vorstand besteht aus mindestens drei und höchstens fünf Personen. Die Amtszeit der Vorstandsmitglieder beträgt drei Jahre. Der Vorstand ist als rechtlicher Vertreter der Stiftung nach außen und innen verantwortlich. Die Mitglieder des Vorstands sind ehrenamtlich tätig.
Zum Vorstand gehören folgende Mitglieder
Geschäftsführung

Georg Frank
Manager a. D

Siegfried Froese
Pastor

Hendrik Bargheer Geschäftsführer

Dr. Hans-Georg Stambke Geschäftsführer

Beate Tohmé
Spenden erfordert Mut, Vertrauen und Transparenz
Nachhaltige
Entwicklung
Wir initiieren und fördern Projekte, die zu einer deutlichen und dauerhaften Verbesserung der Situation bedürftiger Menschen führen.
Vertrauen und
Transparenz
Wir pflegen die regelmäßige, offene und vertrauensvolle Kommunikation. Informationen zu Menschen und Projekten sind stets zeitnah und authentisch.
Geprüfte
Sicherheit
Wir haben ein umfassendes internes und externes Kontrollsystem etabliert, damit die sachgemäße Verwendung der Spenden in Projektländern sichergestellt ist.
Selbst-
verpflichtung
Im Grundverständnis unserer täglichen Arbeit verpflichten wir uns dazu, transparent zu arbeiten, sparsam zu wirtschaften und sachlich zu informieren.