Steuervorteile für Spender
Als Kinderhilfswerk sind wir als gemeinnützige Stiftung anerkannt, die sich für das Gemeinwohl einsetzt. Für Spender bedeutet das Möglichkeiten, Spenden steuerlich mindernd geltend zu machen. Diese Steuervorteile reichen von einer umfangreichen Absetzbarkeit bis hin zu einer gänzlichen Befreiung von der Erbschaft- und Schenkungssteuer.
Im einzelnen sind die steuerlichen Positionen komplex geregelt, so das wir keine umfassende steuerliche Beratung machen können. Dennoch kann jedoch gesagt werden, dass aus steuerlicher Sicht gemeinnütziges Engagement eine großzügige Förderung durch den Staat erfährt.
Spenden an die Kinderhilfswerk Stiftung können Sie bis zu einem Anteil von 20 Prozent Ihrer Einkünfte als Sonderausgaben geltend machen. Auch Ihr Zeitaufwand im Ehrenamt können Sie als Spende absetzen. Spenden in das Vermögen einer Stiftung lassen sich mit bis zu einer Million Euro als Sonderausgaben geltend machen. Für detaillierte Fragen berät Sie gerne Ihr Steuerberater.
Jede Spendenquittung zahlt sich aus, denn Sonderausgaben mindern Ihr zu versteuerndes Einkommen. Ab 2021 gelten für Spenden bis 300 Euro vereinfachte Nachweispflichten – bislang waren es 200 Euro. Ab 2017 müssen Sie beim Finanzamt nicht mehr grundsätzlich Spendenbelege einreichen, sondern nur noch auf Verlangen.
Falls Sie in einem Jahr so viel gespendet haben, dass Sie die 20-Prozent-Grenze überschreiten, dann profitieren Sie im Folgejahr vom sog. Spendenvortrag. Das heißt, der bislang nicht abziehbare Teil reduziert Ihre Steuern ein Jahr danach oder noch später.
Mit Ihren Spenden im Großen wie im Kleinen, bei Hunger und Wassernot, in Krisengebieten und bei Naturkatastrophen, bei der Bildungsentwicklung und in Patenschaften unterstützen Sie uns. Sollten Sie den Erhalt einer Spendenbescheinigung bei Ihrer Spender erwünscht haben, erhalten Sie die Spendenbescheinigung automatisch als Jahresbescheinigung zu Beginn des Folgejahres.
Anerkennung als steuerbegünstigte gemeinnützige Organisation (ANBI) in den Niederlanden:
Seit 11. Januar 2023 hat die Kinderhilfswerk Stiftung Global-Care den Status einer gemeinnützigen Organisation (ANBI) in den Niederlanden. Spenden an die Stiftung sind steuerlich absetzbar. Die zugehörige Steuernummer/RSIN zum ANBI Status lautet: 827159407
Spenden erfordert Mut, Vertrauen und Transparenz
Nachhaltige
Entwicklung
Wir initiieren und fördern Projekte, die zu einer deutlichen und dauerhaften Verbesserung der Situation bedürftiger Menschen führen.
Vertrauen und
Transparenz
Wir pflegen die regelmäßige, offene und vertrauensvolle Kommunikation. Informationen zu Menschen und Projekten sind stets zeitnah und authentisch.
Geprüfte
Sicherheit
Wir haben ein umfassendes internes und externes Kontrollsystem etabliert, damit die sachgemäße Verwendung der Spenden in Projektländern sichergestellt ist.
Selbst-
verpflichtung
Im Grundverständnis unserer täglichen Arbeit verpflichten wir uns dazu, transparent zu arbeiten, sparsam zu wirtschaften und sachlich zu informieren.