zustiftungen-main-3
Start / SPENDEN & HELFEN / ZUSTIFTUNGEN

Zustiftungen - gezielt und wirkungsvoll Gutes fördern

Zustiftungen tragen zur Erhöhung des GLOBAL CARE Stiftungsvermögens bei. Durch eine Erhöhung erzielen wir als Stiftung langfristig höhere Erträge und können somit unsere Stiftungszwecke nachhaltiger verfolgen. Als Zustifter fördern Sie gezielt und wirkungsvoll die weltweite Arbeit der Kinderhilfswerk Stiftung Global-Care und ermöglichen Kindern in Not eine bessere Zukunft.

Stifter werden – mit einer Zustiftung

Ihre Zustiftung ist ein nachhaltiger Beitrag mit dauerhafter Wirkung. Mit einer Zustiftung erhöhen Sie das Stiftungskapital der Kinderhilfswerk Stiftung Global-Care und damit die jährlichen Erträge, mit denen wichtige GLOBAL CARE-Hilfsprojekte unterstützt werden.

Von christlicher Nächstenliebe motiviert ist GLOBAL CARE seit 1976 für Not leidende Menschen in den ärmsten Ländern dieser Welt im Einsatz. Im Mittelpunkt steht der Mensch, der unterwegs ist in eine bessere Zukunft. Hilfe wird allen Menschen gewährt, unabhängig von Geschlecht, Religion, Volksgruppe oder politischer Zugehörigkeit.

Vom Bau einer Schule oder eines Trinkwasserbrunnens in entlegenen Dörfern über die Versorgung und Trauma-Bewältigung von Kindern nach einer Katastrophe … Mit Ihrer Zustiftung tragen Sie langfristig zum Erhalt und zum Ausbau der weltweiten GLOBAL CARE-Hilfsprojekte bei. Auch Kinder, deren Versorgung und Schulausbildung durch einen Zahlungsausfall des Paten gefährdet ist, sind auf die Erträge aus Zustiftungen angewiesen. 

Machen Sie mit und helfen Sie dauerhaft – mit einer Zustiftung an die Kinderhilfswerk Stiftung Global-Care.
Sie können jederzeit und jeden beliebigen Betrag zustiften. Neben Geldbeträgen eignen sich Wertpapiere, Aktien oder Immobilien. Es reicht, wenn Sie auf einem Überweisungsträger „Zustiftung“ als Verwendungszweck angeben. Sie erhalten selbstverständlich eine Zuwendungsbestätigung, die Sie steuerlich geltend machen können. Herzlichen Dank für Ihr Engagement, das die Zukunft benachteiligter Kinder verbessert!

Zustiftungen werden vom Gesetzgeber großzügiger gefördert als „normale“ Spenden. Privatpersonen, Einzelunternehmen und Personengesellschaften können Zuwendungen in den Vermögensstock einer Stiftung  mit bis zu einem Betrag von 1 Mio. Euro als Sonderausgabenabzug geltend machen.  Bei Kapitalgesellschaften können sich die Gewerbe – und Körperschaftssteuer aufgrund von Ausgaben zur Förderung steuerbegünstigter Zwecke verringern. Für detaillierte Fragen berät Sie gerne Ihr Steuerberater.

Kinderhilfswerk Stiftung Global-Care
Gebrüder-Seibel-Ring 23
34560 Fritzlar
Telefon: +49 (0) 5622 6160
Telefax: +49 (0) 5622 910096
info@kinderhilfswerk.de
www.kinderhilfswerk.de

Spendenkonto:
KSK Schwalm-Eder
IBAN: DE16 5205 2154 0120 0001 20
BIC: HELADEF1MEG
Verwendungszweck: Zustiftung

Ihr Kontakt - Zustiftungen -

Wir stehen Ihnen gerne zur Verfügung. Montag bis Freitag von 8:00 Uhr bis 16:00 Uhr. 

Beate Tohmé   
Tel.: +49 (0)5622 6160
E-Mail – Mitteilung

Spenden erfordert Mut, Vertrauen und Transparenz

Nachhaltige
Entwicklung

Wir initiieren und fördern Projekte, die zu einer deutlichen und dauerhaften Verbesserung der Situation bedürftiger Menschen führen.

Vertrauen und
Transparenz

Wir pflegen die regelmäßige, offene und vertrauensvolle Kommunikation. Informationen zu Menschen und Projekten sind stets zeitnah und authentisch.

Geprüfte
Sicherheit

Wir haben ein umfassendes internes und externes Kontrollsystem etabliert, damit die sachgemäße Verwendung der Spenden in Projektländern sichergestellt ist.

Selbst-
verpflichtung

Im Grundverständnis unserer täglichen Arbeit verpflichten wir uns dazu, transparent zu arbeiten, sparsam zu wirtschaften und sachlich zu informieren.